1.1. Gegenstand des Vertrages sind die Leistungsbestandteile wie im Vertrag bezeichnet, die durch die ada Learning GmbH, Graf-Adolf-Platz 15, 40213 Düsseldorf (“ada”) erbracht werden. ada arbeitet mit unterschiedlichen Arten der Wissensvermittlung, die über die von ada betriebene digitale Online-Lernplattform (“ada Hub”) angeboten werden. Für das ada Hub erhalten die Teilnehmer:innen für eine Desktopnutzung einen Zugang.
1.2. Im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist Vertragspartner die natürliche oder juristische Person, die den Vertrag mit ada abschließt. Teilnehmer:innen sind die Personen, die über ein vom Vertragspartner in Anspruch genommenes Kontingent die Leistungen tatsächlich in Anspruch nehmen (z.B. Mitarbeiter:innen des Vertragspartners). Für den Fall, dass es sich bei dem Vertragspartner um eine natürliche Person handelt, die gleichzeitig auch Teilnehmer:in ist, ist sie sowohl Vertragspartner:in, als auch Teilnehmer:in.
1.3. Im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind “Inhalte” oder “eingebrachte Inhalte” vom Vertragspartner oder Teilnehmer:innen Wortbeiträge in Veranstaltungen (z.B. Online-Sessions) sowie Textbeiträge z.B. auf dem ada Hub, die von den Teilnehmer:innen im Rahmen der Inanspruchnahme der Leistungen geteilt werden. Hierzu gehören beispielsweise Beiträge von Teilnehmer:innen auf dem ada Hub oder Kommentare unter anderen Beiträgen.
1.4. ada stellt den Vertragspartnern Zugänge zum ada Hub entsprechend der im Vertrag angegebenen Anzahl zur Verfügung. Die Zugänge sind personalisiert und personengebunden und ausschließlich für Mitarbeitende des Vertragspartners eröffnet. Eine Weitergabe der Zugangsdaten ist untersagt, der Vertragspartner wird die teilnehmenden Mitarbeitenden hierauf hinweisen.
1.5. Mit dem Vertrag werden ausschließlich Leistungen von ada erbracht, eine darüber hinausgehende (insbesondere gesellschaftsrechtliche) Verbindung jedweder Art zwischen den Parteien wird hiermit nicht begründet.
1.6. Für den Vertrag gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Vertragsbedingungen des Vertragspartners, insbesondere seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Allgemeinen Einkaufsbedingungen, werden nicht Gegenstand des Vertrags.
2.1. Der Vertrag zwischen ada und dem Vertragspartner kommt durch die beiderseitige Unterzeichnung des Vertrags zustande. Eine digitale Unterzeichnung (E-Signing) ist ausreichend. Die Vertragslaufzeit beginnt zu dem dort genannten Zeitpunkt. ada ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Zugangsdaten zu dem ada Hub bereits vor Beginn der Vertragslaufzeit zur Verfügung zu stellen.
2.2. ada wird allen Teilnehmer:innen auf die vom Vertragspartner zur Verfügung gestellten E-Mail-Adressen Einladungslinks versenden, die für die Registrierung auf dem ada Hub notwendig sind.
2.3. Die Registrierung der Teilnehmer:innen auf dem ada Hub ist notwendige Voraussetzung zur Inanspruchnahme der Leistungen, unterbliebene Registrierungen hemmen jedoch weder den Beginn der Vertragslaufzeit, noch berühren sie die Zahlungsverpflichtung des Vertragspartners.
3.1. Der Vertragspartner nimmt zur Kenntnis, dass das ada Hub eine web-basierte Applikation ist, die über einen Browser aufgerufen wird und über die interaktive Inhalte abgerufen werden. Der Vertragspartner hat für die Zurverfügungstellung ausreichender technischer Mittel Sorge zu tragen, die allen Teilnehmer:innen eine ordnungsgemäße Nutzung ermöglicht.
3.2. Der Vertragspartner nimmt zur Kenntnis, dass es sich bei den angebotenen Leistungen um interaktive Lernformate handelt, die eine Mitwirkung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer ermöglicht und zum Teil auch erfordert. Der Vertragspartner ist daher dafür verantwortlich, etwaig eingebrachte Inhalte (z.B. Wortbeiträge in Veranstaltungen und sonstige Mitwirkungen in Textform über das ada Hub) daraufhin zu prüfen, ob diese Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthalten bzw. Teilnehmer:innen diesbezüglich zu sensibilisieren.
3.3. ada ist Inhaberin aller Rechte an den Titeln der Leistungen und der Marke “ada”. Der Vertragspartner ist jedoch berechtigt, unter Nennung des Namens “ada” über die Inanspruchnahme der Leistungen, insbesondere über die Mitwirkung von Teilnehmer:innen zu berichten.
3.4. Die Zugänge einzelner Teilnehmer:innen sind personengebunden und nicht übertragbar. Das Teilen eines Nutzer:innen-Zugangs ist nicht zulässig. Sollte ada positive Kenntnis davon erlangen, dass ein Zugang geteilt wurde, ist eine Vertragsstrafe verwirkt, die sich der Höhe nach an der üblichen Vergütung für das Paket orientiert, dessen Zugangsdaten geteilt wurde.
4.1. Soweit es sich bei dem Vertragspartner um einen Unternehmer i.S.d. § 14 BGB handelt, sind alle im Vertrag genannten Preise Nettopreise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
4.2. Alle Rechnungen sind sofort fällig und ohne Abzug zu zahlen. ada ist berechtigt, die Rechnungen ausschließlich per E-Mail zu übersenden, der Vertragspartner verzichtet auf eine Rechnung in Papierform.
4.3. Der Vertragspartner kommt, ohne dass es einer Mahnung bedarf, in Verzug, wenn die Rechnung nicht binnen zwei Wochen seit Zugang gezahlt wird. § 286 Abs. 3 BGB bleibt unberührt.
4.4. Einschränkungen oder Stornierung einzelner Inhalte führen nicht zu einer Reduzierung der vereinbarten Vergütung, wenn die Einschränkung oder Stornierung seitens des Vertragspartners veranlasst wurde. Ersparte Aufwendungen sind anzurechnen.
5.1. Der Vertragspartner erhält das einfache, nicht übertragbare Recht, auf die Schulungsinhalte der gebuchten Leistung zuzugreifen und diese für eigene Lernzwecke zu nutzen.
5.2. Der Vertragspartner trägt nach bestem Wissen dafür Sorge, dass alle Inhalte, die vom Vertragspartner oder den über den Vertragspartner teilnehmenden Teilnehmer:innen eingebracht, d.h. in das ada Hub übermittelt oder in anderer Form im Rahmen der Teilnahme bereitgestellt werden, frei von Rechten Dritter sind. ada ist berechtigt, solche eingebrachten Inhalte für die Weiterentwicklung ihrer Leistungen zu nutzen, d.h. insbesondere Inhalte aufzubereiten und in Schulungsunterlagen offline und online zu verwerten.
5.3. Der Vertragspartner stellt ada von allen Ansprüchen, einschließlich der Kosten einer angemessenen Rechtsverfolgung frei, die aus einer (vermeintlichen) Rechtsverletzung Dritter in Bezug auf die von Teilnehmer:innen eingebrachten Inhalte resultiert, sofern ada den Vertragspartner von einer Inanspruchnahme durch Dritte informiert und dem Vertragspartner die Möglichkeit einräumt, die Auseinandersetzung mit der vermeintlich verletzten Partei zu erledigen.
6.1. Die Parteien haften bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, auch ihrer Vertreter und Erfüllungsgehilfen, nach den gesetzlichen Bestimmungen. Gleiches gilt bei einer schuldhaften Verletzung von Körper, Leben, Freiheit oder Gesundheit sowie im Falle zwingend angeordneter Haftung nach den gesetzlichen Regelungen, insbesondere bei der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei Arglist.
6.2. Für Sach- und Vermögensschäden, die durch leichte Fahrlässigkeit einer Partei, ihrer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht werden, haftet diese Partei nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, jedoch der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Parteien regelmäßig vertrauen dürfen.
6.3. Eine weitergehende Haftung der Parteien über die vorstehenden Regelungen hinaus ist ausgeschlossen.
Die Parteien gehen davon aus, dass sie in Ansehung der Verarbeitung personenbezogener Daten bei der Durchführung des Vertrags selbstständige Verantwortliche im Sinne von Art. 4 Nr. 7 DSGVO sind. Jede Partei trägt dafür Sorge, dass alle Datenverarbeitungsvorgänge datenschutzkonform sind, insbesondere also auch die erforderliche Datenschutzinformation gegenüber den Betroffenen erfolgt. Der Vertragspartner stellt sicher, dass die Teilnehmer:innen im Hinblick auf die Teilnahme an der ada Lernreise hinreichend informiert werden.
8.1. Die Laufzeit des Vertrags sowie das Zustandekommen und die Kündigungsfrist richtet sich nach den Regelungen im Vertrag.
8.2. Trifft der Vertrag keine ausdrückliche Regelung, tritt der Vertrag mit der Unterzeichnung in Kraft und hat eine Grundlaufzeit von einem Jahr.
8.3. Ist der Vertragspartner Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, verlängert sich der Vertrag um jeweils ein weiteres Jahr, wenn er nicht spätestens mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der Grundlaufzeit oder des jeweiligen Verlängerungszeitraums gekündigt wird.
8.4. Ist der Vertragspartner Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, kann der Vertrag nach Ablauf der Grundlaufzeit jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.
8.5. Statt zu kündigen, kann der Vertragspartner mit einer Frist von drei Monaten zum Ablauf der Grundlaufzeit oder jedes Verlängerungszeitraums die Zahl der Teilnehmer:innen reduzieren. Im Falle einer Preisstaffelung wird der Preis für die Folgelaufzeiten anhand der neuen Teilnehmer:innen-Zahl berechnet.
8.6. Das Recht jeder Partei, den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen, bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn eine Partei schuldhaft gegen ihr obliegende wesentliche vertragliche Verpflichtungen verstößt und den Verstoß trotz schriftlicher Abmahnung nicht innerhalb einer angemessenen Frist abstellt, wobei als angemessen grundsätzlich eine Frist von vier Wochen gilt. Einer solchen Abmahnung bedarf es nicht, wenn sie zwecklos oder der zur Kündigung berechtigten Partei nicht zumutbar ist.
8.7. Jede Kündigung bedarf der Textform..
9.1. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages müssen mindestens der Form genügen, mit der der Vertrag zustande gekommen ist. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
9.2. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam bzw. undurchführbar sein oder ihre Wirksamkeit oder Durchführbarkeit später verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit dieses Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich in diesem Fall, die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame oder durchführbare zu ersetzen, die dem Vertragszweck am nächsten kommt. Sollte der Vertragszweck mit einer wirksamen oder durchführbaren Regelung nicht erzielbar sein, so steht jeder Partei ein Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund zu. In diesem Fall ist keine Partei zur Rückgewähr, der von der anderen Partei empfangenen Leistungen verpflichtet. Entsprechendes gilt für etwaige Lücken im Vertrag.
9.3. Soweit dieser Vertrag keine anderweitigen Regelungen enthält, dürfen die Parteien ihre Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nicht ohne Zustimmung der anderen Partei abtreten oder übertragen.
9.4. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
9.5. Sofern der Vertragspartner Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag - inklusive deliktischer Ansprüche - Düsseldorf.